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   LAG Hessen, 15.07.2013 - 4 Ta 262/13   

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https://dejure.org/2013,26029
LAG Hessen, 15.07.2013 - 4 Ta 262/13 (https://dejure.org/2013,26029)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.07.2013 - 4 Ta 262/13 (https://dejure.org/2013,26029)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 4 Ta 262/13 (https://dejure.org/2013,26029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aussetzung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens gem. § 103 Abs. 2 BetrVG zur Vorbereitung einer vorsorglichen Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Keine Aussetzung Zustimmungsersetzungsverfahrens - Zeitgleiche Anhängigkeit mit Kündigungsschutzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Statthaftigkeit eines Zustimmungsersetzungsverfahren bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2013 - 4 Ta 262/13
    Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeiter kein Arbeitsverhältnis (mehr), fehlt ein Rechtsschutzinteresse des Arbeitsgebers an der Fortsetzung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens im Sinne von § 103 Abs. 2 BetrVG ( BAG 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 120/30, zu II 1; 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55, zu B II 1 a ).

    Das Kündigungsrecht des Arbeitgebers gemäß §§ 15 Abs. 1 KSchG, 626 BGB würde in unvertretbarem Maß eingeschränkt, wenn der Arbeitgeber die rechtskräftige Entscheidung über einen früheren Beendigungstatbestand abwarten müsste ( BAG 24. November 2005 a. a. O., zu B II 1 b, c ).

  • BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2013 - 4 Ta 262/13
    Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeiter kein Arbeitsverhältnis (mehr), fehlt ein Rechtsschutzinteresse des Arbeitsgebers an der Fortsetzung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens im Sinne von § 103 Abs. 2 BetrVG ( BAG 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 120/30, zu II 1; 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55, zu B II 1 a ).
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